Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Abteilung Gesundheitsförderung, Prävention und Public Health der ÖGK Kärnten ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Genderrichtlinien aufgrund von Benutzerfreundlichkeit beziehungsweise bei Kacheln, Navigationen, Leisten aus technischer Sicht nicht immer umsetzbar sind. Im Fließtext wird jedoch darauf geachtet, eine offene Anrede zu wählen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.revan-kaernten.at/
Die Abteilung Gesundheitsförderung, Prävention und Public Health („Richtig essen von Anfang an!“) ist bestrebt, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzuwenden, um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Alle Web-Inhalte sind so gestaltet, dass sie mit Screenreader und ähnlich assistierenden Technologien gelesen werden können. Die Inhaltsseiten folgen einer einheitlichen Struktur.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
An der Zielerreichung der Barrierefreiheit wird stets gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung:
PDF-Dateien, Videos und Tonaufnahmen, sowie interaktive Karten (soweit sie verwendet werden) stehen derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 24.6.2021 erstellt. Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode: durchgeführte Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können jederzeit der Abteilung Gesundheitsförderung, Prävention und Public Health („Richtig essen von Anfang an!“) übermittelt werden.: revan-16@oegk.at
Wir prüfen Ihre Anfrage und kontaktieren Sie ehestmöglich.
Kontakt
Österreichische Gesundheitskasse Kärnten, Gesundheitsförderung, Prävention und Public Health, Programm: „Richtig essen von Anfang an!“ , Kempfstraße 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes wenden. Den jeweiligen Kontakt dazu, finden Sie hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/4/3/Seite.1860573.html
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.6.2021 aktualisiert.